Aktualisierte Coronaschutzverordnung ab 04.04.2022
Die Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 04.04.2022 gültigen Fassung veröffentlicht.
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Die für den Bereich des Tanzsports in Nordrhein-Westfalen besonders wichtigen Informationen sind hier zusammengefasst.
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Bestimmungen ab dem 4. März 2022 Die Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 04.03.2022 gültigen Fassung veröffentlicht. Die für den Bereich des Tanzsports in Nordrhein-Westfalen besonders wichtigen Informationen sind hier zusammengefasst.
Für die Richtigkeit und Aktualität kann allerdings keine Haftung übernommen werden. Sport grundsätzlich mit 3G möglich Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ entfallen.
Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen. Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
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Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Testnachweis: Tagestest !
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Wir empfehlen, weiterhin alle Sporttreibenden umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
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Liebe Grüße
das Let’s Dance Team
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0173 8453 303
g.knaps55@gmail.com